Fahranfänger im Straßenverkehr – Punkte, Blitzer, Verstöße und warum die Probezeit so wichtig ist
Die praktische Prüfung ist bestanden, das erste eigene Auto vielleicht sogar schon gekauft und fortan dürfen Fahranfänger ganz allein die ersten Kilometer per Auto zurücklegen.
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Die praktische Prüfung ist bestanden, das erste eigene Auto vielleicht sogar schon gekauft und fortan dürfen Fahranfänger ganz allein die ersten Kilometer per Auto zurücklegen.
Nachdem junge Autofahrer ihren Führerschein in den Händen halten, sollten sie jedoch bedenken, dass sie sich nun zwei Jahre lang im Straßenverkehr bewähren müssen – treten währenddessen Verkehrsverstöße auf, so kann dies einerseits eine lästige Probezeitverlängerung zur Folge haben, andererseits kann der frisch erworbene Führerschein im schlimmsten Fall aber auch wieder entzogen werden. Aber worauf müssen die jungen Fahrer im Einzelnen achten, was hat es eigentlich genau mit der Probezeit auf sich und was passiert, wenn doch einmal falsch im Straßenverkehr reagiert wurde?

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Endlich offiziell fahrtüchtig - mit dem Erhalt des Führerscheins beginnt für Fahranfänger eine spannende Zeit.
Die Probezeit und weshalb es sie gibt
Erstmals wurde in den 80er Jahren festgestellt, dass junge Autofahrer besonders viele Verkehrsunfälle verschulden bzw. darin verwickelt sind. Diese Unfallrate sollte künftig reduziert werden und so wurde am 1. November 1986 schließlich der Führerschein auf Zeit eingeführt. Mit ihm ging eine gesetzlich angeordnete Probezeit einher, in der Fahranfänger unter Beweis stellen mussten, dass sie ein Kraftfahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund auch wirklich fahren und bedienen können.
Als Risikogruppe gelten vor allem die 18-25-Jährigen, Grund dafür ist die noch mangelnde Erfahrung hinter dem Steuer. Unter anderem können die jungen Fahrer Gefahren beispielsweise noch nicht immer korrekt wahrnehmen und einschätzen, aber auch die Beherrschung des Fahrzeugs kann sich anfangs schwierig gestalten und für Probleme sorgen. Hinzu kommt, dass vor allem junge Leute eine oftmals schwierige Einstellung zum Fahren eines Kraftfahrzeugs haben und ihre Grenzen austesten wollen. Nichts desto trotz gilt die Probezeit aber auch für Fahranfänger, die schon deutlich älter sind, sie ist also altersunabhängig.
Grundsätzlich dauert die Probezeit in Deutschland zwei Jahre und beginnt an dem Tag, an dem auch die Fahrerlaubnis ausgestellt wird. Ob der Fahranfänger während dieser zwei Jahre tatsächlich fährt oder nicht einmal ein Auto besitzt, ist dabei unerheblich. Wurde in der Probezeit also keinerlei Fahrpraxis gesammelt, so ist sie dennoch nach den zwei Jahren abgelaufen und die Fahrerlaubnis ist offiziell unbeschränkt gültig.
Verstöße in der Probezeit
Sofern ein Fahranfänger im Laufe dieser Probezeit einen Verstoß begeht und dabei erwischt wird, so muss er mit einigen Konsequenzen rechnen. Je nach Verstoß kann darunter Folgendes fallen:
- Geldbußen
- Fahrverbot
- Einzug der Fahrerlaubnis
- Strafrechtliche Verurteilung
Wann genau welche Konsequenzen zu befürchten sind, hängt allerdings davon ab, was der Fahranfänger getan hat. Unterschieden wird hierbei zwischen leichten und schweren Verkehrsverstößen. Während bei ersteren noch keine besonderen Maßnahmen zu befürchten sind, so haben letztere führerscheinrechtliche Konsequenzen. Dies gestaltet sich wie folgt:
- A-Verstoß – ein schwerwiegender Verkehrsverstoß. Begeht ein Fahranfänger einen solchen Verstoß, so wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Darunter fallen zum Beispiel:

- B-Verstoß – alle weniger schwerwiegenden Verkehrsverstöße. Die Probezeit verlängert sich nur, wenn zwei dieser Verstöße vorliegen.

Insbesondere bei schweren Verstößen verlängert sich aber nicht nur die Probezeit. Zusätzlich werden Fahranfänger in der Regel auch zur Teilnahme an einem sogenannten Aufbauseminar verpflichtet. Wer trotz Aufforderung nicht an selbigem teilnimmt, gesteht damit automatisch seine Nichteignung als Führer von Kraftfahrzeugen ein – das hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnis auf Grundlage von § 3 StVG entzogen wird.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nutzt hierfür drei Sanktionsstufen, die sich wie folgt aufbauen:
- Stufe -> Ein A-Delikt oder zwei B-Delikte -> Teilnahme an einem Aufbauseminar und verlängerte Probezeit um zwei Jahre
- Stufe -> Ein weiteres A-Delikt oder zwei weitere B-Delikte -> Verwarnung und die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung
- Stufe -> ein weiteres A-Delikt oder zwei weitere B-Delikte -> Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Können Fahranfänger bereits Punkte in Flensburg sammeln?
Ein Eintrag in das bekannte Flensburger Fahreignungsregister ist für Autofahrer immer ärgerlich, ganz gleich, ob Fahranfänger oder erfahrener Fahrer. Normalerweise ist der Eintrag in die „Verkehrssünderdatei“ aber noch relativ unproblematisch, solange sich die Punkte nicht häufen. Dies gestaltet sich für Fahranfänger allerdings weitaus konfliktlastiger, denn sie spüren bereits bei einem allerersten Punkt harte Konsequenzen. Denn ab dem ersten Punkt müssen sie mit einer verlängerten Probezeit von vier Jahren rechnen, hinzu kommt außerdem ein entsprechender Aufbaukurs. Demnach kann ein einziger Punkt also zu einer sehr nervenaufreibenden und vor allem kostspielenden Angelegenheit werden, denn einerseits wird dadurch ein Bußgeld fällig und andererseits müssen auch die Kosten des Aufbauseminars selbst getragen werden. Ganz im Gegensatz zu langjährigen Fahrern haben Fahranfänger übrigens keine Möglichkeit, ihre Punkte während ihrer Probezeit abzubauen, die Tilgung erfolgt also erst danach. Der Punkteverfall erfolgt dann entweder nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren, je nachdem um welche Tat es sich dabei handelt. Unterschieden wird außerdem zwischen Tilgung, Löschung und Verjährung der Punkte. Während es sich bei einer Tilgung um die Zeitspanne handelt, die vergehen muss, bis die Punkte aus dem Register entfernt werden, so tritt die vollständige Löschung erst ein, wenn eine zusätzliche Sperrfrist von einem Jahr überschritten ist. Um eine Verjährung handelt es sich hingegen dann, wenn der Tattag und das Versenden des Bescheids mehr als drei Monate auseinanderliegen und somit die Durchsetzbarkeit des Bußgeldbescheids erlischt.

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Für Fahranfänger kann ein Blitzer bereits reichlich Ärger bedeuten - jedoch erst ab einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit.
Geblitzt in der Probezeit?
Generell ist die verlängerte Probezeit aber ohnehin nicht halb so schlimm, wie Fahranfänger zunächst befürchten. Letztendlich fahren die meisten Betroffenen dadurch automatisch umsichtiger und es kommt im Nachhinein zu weniger Delikten – möglichst lange unfallfreie Zeiten und ein umsichtiges Fahren zahlen sich übrigens auch hinsichtlich der Versicherungskosten aus, die sich dadurch entsprechend verringern. Auch das Aufbauseminar bietet Chancen, immerhin lassen sich hier viele offene Fragen zu verschiedenen Themen der Fahrpraxis klären und die Teilnahme sorgt in der Regel dafür, dass in den kommenden Jahren weniger Verstöße gegen die StVO auftreten. Wer sich dennoch große Sorgen um seinen Führerschein auf Probe macht, kann an dieser Stelle aber auch anwaltlichen Beistand einschalten – denn ist ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht begründbar und entschuldbar, so kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durchaus Erfolg haben.
Das Aufbauseminar – was, wann, wieso, wie teuer?
Wer während der Probezeit auffällig geworden ist und entweder einen A-Delikt oder zwei B-Delikte vorzuweisen hat, der muss an einem sogenannten Aufbauseminar teilnehmen. Es hilft den Teilnehmern, sich künftig im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Wichtige Bestandteile des Seminars sind etwa die Schulung der Wahrnehmung, die Einschätzung und Vermeidung von Gefahren und ein generell rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten im Straßenverkehr. Ferner werden aber auch andere wichtige Aspekte wie etwa Emotionen während des Autofahrens oder die Beherrschung des Fahrzeugs behandelt. Ein Aufbauseminar besteht dabei grundsätzlich aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt und wird im Zeitraum von 2-4 Wochen abgehalten. Die Kosten müssen selbst getragen werden und setzen sich einerseits aus den Gebühren der Aufforderung (diese wird von der Straßenverkehrsbehörde zugesandt und bringt eine Verwaltungsgebühr von etwa 25-30 Euro mit sich) und den regulären Kosten des Seminars zusammen (diese hängen von der jeweiligen Fahrschule ab und können zwischen 150-400 Euro liegen – Vergleichen lohnt sich also). Im Detail gestaltet das Seminar sich wie folgt:
- Sitzung
In der ersten Sitzung stellen sich die Teilnehmer vor und tauschen sich darüber aus, welche Erwartungen sie haben, was das Seminar bringen soll, wie der genaue Ablauf aussieht und welcher exakte Verstoß das Seminar ausgelöst hat. Auch eine erste Beobachtungsfahrt findet statt, bei der jeder Teilnehmer 30 Minuten fährt und dabei von zwei weiteren Teilnehmern begleitet wird. Dabei handelt es sich nicht um eine Prüfung, sondern nur um eine erste Auswertung, um Fehler und Potenziale zu entdecken und zu analysieren. - Sitzung
Bei der zweiten Sitzung berichten die Teilnehmer von der Beobachtungfahrt und tauschen sich aus. Dabei stehen zum Beispiel eigene Erfahrungen mit gefährlichen Situationen im Fokus. Ebenfalls wird besprochen, wie es zu diesen Situationen kommt und wie sie sich vermeiden lassen. - Sitzung
Nun wird ein erstes Resümee gezogen, was bisher gelernt wurde und welchen positiven Nutzen die Teilnehmer daraus ziehen können. Ein essenzielles Thema, das jetzt zur Sprache kommt, ist außerdem „Disko-Unfälle und Alkohol am Steuer“, da dies gerade bei sehr jungen Fahrern eine Gefahr darstellt. Zudem wird darüber gesprochen, wie sich Verkehrsregeln am besten einhalten lassen. - Sitzung
Die letzte Sitzung dreht sich darum, wie es nach der Probezeit mit dem Fahren weitergeht, wie sich das Verhalten des Teilnehmers ändern muss und welche konkreten Fortschritte während des Seminars gemacht wurden. Es erfolgt ein detaillierter Rückblick auf das Seminar.